| Programm für Transparenz und Integrität - Art.10 Abs.8, Buchst. a) |
Link: Transparenz (Deutschsprachige Schule - Bildungsverwaltung)
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Zuständigkeiten
| Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren |
| Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung aus. |
| Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen |
| Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus |
| Die Schulführungskräfte |
| Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind. |
Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)
Link: Vordruck zur Meldung unerlaubter Handlungen
