| Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1 Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012 |
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz:
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
| Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparen |
Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz:
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
| Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und der Illegalität |
Trifft auf die Schulen nicht zu.
| Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres) |
Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz:
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
| Von der ANAC ergriffene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei der Korruptionsbekämpfung |
Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 26.11.2025)
| Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzdekret Nr. 39/2013 |
Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzte Aktualisierung am 26.11.2025)
